Sachverständigenbüro Schellscheidt
Baubegleitende Qualitätskontrolle

Vor dem Hintergrund meiner Ausbildung, beruflichen Tätigkeit, Weiterbildung durch mein Fachstudium (EIPOS),
Fortbildung sowie meiner fortwährenden Erfahrung biete ich Baubegleitende Qualitätskontrolle mit Schwerpunkten auf den Gebieten von Pflasterdecken und Plattenbelägen für Terrassen, Zufahrten, Zuwegungen,
öffentliche und private representative Gestaltungsflächen an.
Für die Herstellung von Decken aus Plattenbelägen und Pflasterflächen aus Natur- oder Kunststein ist neben
fachmännischer Erfahrung auch die Wahl der geeigneten Bauweise notwendig. Diese ist in Abhängigkeit der Anforderungen
an die fertige Verkehrsfläche zu treffen.
Eine ausreichende Bemessung des Oberbaues, die Planung und Ausführung von Entwässerungseinrichtungen,
die richtige Wahl der Baustoffe und des Bauverfahrens sowie eine fachgerechte Bauausführung sichern
ein positives Langzeitverhalten der hergestellten Fläche.
Ich erledige meine Sachverständigentätigkeit für Gerichte, Behörden, Firmen, Versicherungen, Architekten, Planungsbüros, Industrie und Privatpersonen.
Obwohl sich meine Sachverständigentätigkeit im Zentrum von NRW befindet, bin ich nicht auf NRW beschränkt,
sondern biete meine Dienste grundsätzlich im ganzen Bundesgebiet an.
Für die Herstellung von Decken aus Pflasterbelägen aus Natur- oder Kunststein ist neben
fachmännischer Erfahrung auch die Wahl der geeigneten Bauweise notwendig.
Diese ist in Abhängigkeit der Anforderungen an die fertige Verkehrsfläche zu treffen.
Die Herstellung, d.h. der Bau von Pflasterbelägen, ist stets eine Einzelanfertigung
und kann daher in der Genauigkeit der fertigen Leistung nicht mit Serienprodukten
im Bauwesen oder gar im Bereich der Metallindustrie verglichen werden.
Außerdem handelt es sich um ein sehr stark handwerklich geprägtes Gewerk.
Es müssen daher stets Abweichungen von den planerischen Vorgaben zugebilligt werden,
da sie unvermeidlich sind.
Es gehört zu der Eigenart einer handwerklichen Bauleistung,
dass sie nicht eine absolute Geradlinigkeit oder Exaktheit im mathematischen Sinne aufweist
Plattenflächen und Pflasterflächen sind kein Industrieprodukt mit stets exakt dem gleichen Aussehen,
sondern handwerkliche Fertigkeiten mit unvermeidbaren Ausführungstoleranzen. Bei der Beurteilung eines
Plattenbelages ist deshalb stets der Gesamteindruck maßgebend.
Solange die Nutzungssicherheit und die Dauerhaftigkeit nicht beeinträchtigt sind, sollten einzelne geringfügige
Unter- oder Überschreitungen der Fugenbreite und alle anderen Ausführungstoleranzen hingenommen werden.
Die Herstellung, d.h. der Bau von Pflasterflächen und Plattenbelägen, ist stets eine Einzelanfertigung und
kann daher in der Genauigkeit der fertigen Leistung nicht mit Serienprodukten im Bauwesen oder gar im Bereich d
er Metallindustrie verglichen werden.
Außerdem handelt es sich um ein sehr stark handwerklich geprägtes Gewerk. Es müssen daher stets Abweichungen
von den planerischen Vorgaben zugebilligt werden, da sie unvermeidlich sind.
Die Herstellung einer Plattenfläche verlangt stets eine sorgfältige Ausführung und die Verwendung geeigneter Materialien für alle Elemente.
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Fugen
Fugenbreite
Die Einhaltung geeigneter Fugenbreiten und eine dauerhaft vollständige Fugenfüllung sind die wichtigsten
Voraussetzungen für eine tragfähige und standfeste Pflasterdecke.
Pflasterdecken und Plattenbeläge mit Befestigungselementen kleiner 120 mm Nenndicke aus Beton,
Ziegel und Klinker sowie Natursteinen mit gesägten oder strukturierten Seitenflächen müssen mit
einer geringeren Fugenbreite als bei Nenndicken ab 120 mm hergestellt werden.
An den Pflastersteinen angeformte Abstandhilfen oder sonstige an- geformte Profile geben nicht das Maß der Fugenbreite vor.
Bei befahrenen Oberflächenbefestigungen sind bei einer unsachgemäßen Fugenausbildung Schäden vorprogrammiert.
Die positiven Konstruktionsmerkmale einer Deckschicht aus Belagselementen mit sachgerechter Fugenbreite werden nur wirksam mit einer funktionsfähigen Fuge.
Ohne wirksame Fuge können Belagselemente keine stabile Decke bilden.
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Fugenmaterial
Der Fugenfüllung kommt bei der Lastübertragung zwischen Pflastersteinen sowie der
Verformungsbeständigkeit der gesamten Pflasterdecke eine besondere Bedeutung zu,
denn die Verbundwirkung der Pflasterdecke kann sich nur dann wirksam ausbilden, wenn die Fugen vollständig mit Fugenmaterial gefüllt sind.
Sind die Fugen nicht ausreichend gefüllt, oder ist nicht filterstabiles oder
Fugenmaterial ohne geforderte Festigkeit eingebaut worden, ist die gleichmäßige Kraftübertragung zwischen den Pflastersteinen nicht sichergestellt und die Steine beginnen zu „klappern“, woraufhin sich das noch in der Fuge befindliche Fugenmaterial auf der Bettung verteilt.
Die dauerhafte Bewegung der Pflastersteine auf der mit Fugenmaterial vermischten Bettung kann/wird zu einer Verfestigung bzw.
Verklumpung der Bettung führen, wodurch die Wasserdurchlässigkeit der Unterlage reduziert wird.
Ungebundene Pflasterdecken und Plattenbeläge können nur dauerhaft sein, wenn die Fugen vollständig
gefüllt sind.
Bettung
Die Bettung ist das Auflager für die Pflastersteine und Plattenflächen. Sie dient als Ausgleichsschicht zwischen Oberkante Tragschicht und Unterkante Pflaster.
Insofern besteht ihre Aufgabe darin, die zulässigen Dickenabweichungen der Steine auszugleichen.
Die Einhaltung geeigneter Bettungshöhen und Gleichmäßigkeit der Bettungshöhe sind die wichtigsten Voraussetzungen für eine tragfähige und standfeste Pflasterdecke.
Je nach Nenndicke des Pflastersteins gelten unterschiedliche Bettunghöhen
Die Bettung ist das Auflager für die Pflastersteine.
Die Belastung aus dem Belagsmedium muss sie gleichmäßig verteilen.
Sie muss einerseits Vertikalkräfte durch das Gewicht der Fahrzeuge aufnehmen,
andererseits muss sie die als Horizontalkräfte auftretenden Bremskräfte als Scherkräfte aufnehmen.
Zudem ist das eintretende Wasser schadensfrei an die Tragschicht weiterzugeben.
Die Bettung sollte im verdichteten Zustand durchgängig eine gleichmäßige Dicke aufweisen.
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