Sachverständigenbüro Schellscheidt
Baubegleitende Qualitätskontrolle

Ein Bild von Strassenbau
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Fugen



Ein Bild von einer Pflasterflaeche

Fugenmaterial

Der Fugenfüllung kommt bei der Lastübertragung zwischen Pflastersteinen sowie der Verformungsbeständigkeit der gesamten Pflasterdecke eine besondere Bedeutung zu, denn die Verbundwirkung der Pflasterdecke kann sich nur dann wirksam ausbilden, wenn die Fugen vollständig mit Fugenmaterial gefüllt sind. Sind die Fugen nicht ausreichend gefüllt, oder ist nicht filterstabiles oder Fugenmaterial ohne geforderte Festigkeit eingebaut worden, ist die gleichmäßige Kraftübertragung zwischen den Pflastersteinen nicht sichergestellt und die Steine beginnen zu „klappern“, woraufhin sich das noch in der Fuge befindliche Fugenmaterial auf der Bettung verteilt. Die dauerhafte Bewegung der Pflastersteine auf der mit Fugenmaterial vermischten Bettung kann/wird zu einer Verfestigung bzw. Verklumpung der Bettung führen, wodurch die Wasserdurchlässigkeit der Unterlage reduziert wird. Ungebundene Pflasterdecken und Plattenbeläge können nur dauerhaft sein, wenn die Fugen vollständig gefüllt sind.


Ein Bild von Betonsteinpflaster

Unsachgemäße Leistungen

Schäden – Mängel – Fehler
die vermeidbar sind


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Einfassungen

Pflasterdecken und Plattenbeläge benötigen eine stabile und dem Verwendungszweck angepasste Randeinfassung. Sie ist auf ein Fundament aus Beton zu setzen und mit einer Rückenstütze aus Beton zu versehen. Einfassungen müssen vor der Herstellung der Flächenbefestigung ausgeführt werden. Für Rückenstützen, die häufig höheren mechanischen Belastungen ausgesetzt sein können, z. B. in Ein- oder Ausfahrten mit engen Radien, können auch größere Breiten und höhere Druckfestigkeiten oder andere Stützkonstruktionen erforderlich sein. Entwässerungsrinnen sind auf ein Fundament aus Beton zu setzen und – sofern sie auch als Randeinfassung dienen - mit einer Rückenstütze zu versehen.

Leistungen

Baubegleitende Qualitätskontrolle
Es wird die Kontrolle der fachgerechten und mängelfreien Ausführung der Leistungen gemäß der anerkannten Regeln der Technik angeboten.
Ein Einstieg ins Projekt ist zu jeder Bauphase möglich und verringert das Risiko von Schäden.
Unter Aufsicht professioneller Sachverständigenhilfe wird ein sachgerechtes und anspruchsgerechtes Bauwerk erstellt.
Beweissicherungen als präventive oder begleitende Dokumentationen von einem Sachverständigen erstellt, werden zur eventuellen Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen benötigt.

Vorsorgliche-Beweissicherung

Akute-Beweissicherung

Das Ministerialblatt Nr. 73 S. 1468 [19] fordert, dass nach dem Stand der Technik unvermeidliche schädliche Einflüsse auf ein Mindestmaß beschränkt werden muss. Darüber hinaus wird verlangt „den Nachweis des Nichtbestehens von Schäden“ durch präventive Beweissicherungen zu dokumentieren.

Bei Schäden und Technischen-Mängeln an Bauwerken wie Terrassen, Wege, Einfassungen, Pflasterungen etc., besonders wenn Forderungen gegen Ausführende oder Schädiger geltend gemacht werden sollen, ist es wichtig, dass eine neutrale Person – wie ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger - eine objektive Aufnahme der vorhandenen Gegebenheiten (Dokumentation) und sachgerechte Beschreibung und fotografische Feststellung der vorhandenen Schäden und Technischen-Mängel ausarbeitet.

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Kontakt

Sachverständigenbüro

Werner Schellscheidt
Dresdner Straße 13 L
40822 Mettmann

Telefon:

02104-74859

Mobil:

0172-2606151


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Entsprechend der Muster-Sachverständigenordnung des DIHK.
§ 12 Form der Gutachtenerstattung.
Ein Gutachten muss systematisch aufgebaut und übersichtlich gegliedert sein. Es muss in den Gedankengängen für den Laien nachvollziehbar und für den Fachmann nachprüfbar sein; (Nachprüfbar bedeutet, dass die das Gutachten tragenden Feststellungen und Schlussfolgerungen so dargestellt sind, dass sie von einem Fachmann ohne Schwierigkeiten als richtig oder falsch erkannt werden können.) Das Gutachten ist auf das Wesentliche zu beschränken und unter Berücksichtigung des jeweiligen Adressaten verständlich zu formulieren und hat unvermeidbare Fachausdrücke nach Möglichkeit zu erläutern.


Signierte Gutachten
(Verschlüsselte und authentifizierte Sicherheit durch Signaturkarte von D-TRUST)

Fachkompetenz



Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Straßenbauerhandwerk

Fachstudium im Pflasterbau (EIPOS)

Straßenbauermeister
Maurermeister
Maurer- und Betonbauermeister

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator

Homepage: Werner Schellscheidt.

Letzte Änerung: 12.11.2020

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